Artikel erschienen in der Ärztezeitung am 16.02.2012
MAINZ (chb). Der Streit um Impfregresse in Rheinland-Pfalz hat sich offenbar deutlich entschärft. Nach Angaben von KV-Vize Dr. Peter Heinz konnten ...
... Regressen als Praxisbesonderheit gilt, wird von KV zu KV anders gesehen. Dies bringt für den Arzt erhebliche Rechtsunsicherheiten. Die KBV und die Spitzenverbände sind nun durch § 84 Abs. 8 Satz 2 ff SGB ...
Quelle:ÄRZTE Zeitung online, 21.12.2011 Schlechte Impfraten in Rheinland-Pfalz sorgen für Ärger: Weil die Ärzte mehr Impfstoff bestellt als verimpft haben, will die AOK nun Regresse durchboxen.
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